Dorfladen - was ist das?
(verfaßt von der AG Nachbarschaftsladen Ermetheis als Infoblatt zum Fragebogen)
In Hessen und anderen Bundesländern sind in letzter Zeit in kleineren Dörfern Läden eingerichtet worden, die mehrere Funktionen miteinander verbinden. Sie sind meist genossenschaftlich organisiert, wobei die Bürger nach Bedarf Anteile erwerben und somit von jedem Einkauf profitieren. Da in diesem Falle niemand direkt vom Gewinn des Ladens leben muß, kann anders kalkuliert werden als in einem privaten Geschäft. Durch die relativ geringen Umsätze sind die Artikel zwar meist teurer als in einem Discountgeschäft, berücksichtigt man jedoch Fahrtzeit und -kosten beim Einkaufen in der Stadt ist es auch hier meist nicht so preiswert, wie man glaubt. Nicht zu unterschätzen ist der Wert eines Dorfladens für ältere Mitbürger, die hier ihre Einkäufe selbst erledigen können, statt daß ihnen Familienangehörige alles mitbringen. Aber auch die Kinder profitieren davon, im Dorfladen den Umgang mit dem ersten Taschengeld zu erlernen.
Welches Angebot hat ein Dorfladen?
Durch den im Verhältnis zu den einem großen Geschäft in der Stadt geringeren Umsatz kann ein Dorfladen nicht soviele Artikel bereithalten, wie wir es vom Supermarkt her kennen. Andererseits ist es ihm aber leichter möglich, auf Ihren persönlichen Bedarf zu reagieren und die von Ihnen gewünschten Artukel zu besorgen. Insbesondere, wenn Sie Stammkunde sind. Daneben sind auch zusätzliche Dienste vorstellbar, wie Lottoannahme, Fotoservice, Reinigungsannahme, Kopierservice usw..
Wie steht es mit den Öffnungszeiten?
Der Dorfladen wird in der Regel von Personen aus dem Ort geführt (daher auch der Name Nachbarschaftsladen). Er bietet somit in geringem Umfang zusätzliche Arbeitsplätze, muß aber die Personalkosten aus dem Umsatz bestreiten. Insofern werden die Öffnungszeiten sicher auch mit dem Interesse der Bewohner am Dorfladen variieren. Im ersten Ansatz kann von einer Öffnungsdauer von 2-3 Stunden täglich ausgegangen werden.
Welche Rechtsform hat der Dorfladen?
Verbunden mit dem Dorfladen sind rechtliche Verpflichtungen, zum Beispiel bei Warenbestellungen, Finanzierungen, Warenangebot, Haftung. Die private Führung - so zeigt die Vergangenheit - ist nicht rentabel. Alternativ kommen drei mögliche Formen in Frage:
  • GmbH oder GbR:Die - zumeist wenigen - privaten Gesellschafter tätigen gemeinsam eine Mindesteinlage und tragen damit das Risiko. Sie sind voll am Gewinn, aber ebenso am Verlust beteiligt. GmbHs oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) haben dieselbe Stellung wie ein privater Unternehmer.
  • Genossenschaft: Möglichst viele Personen leisten durch ihre Einlage (zum Beispiel einige hundert Mark) eine Starthilfe. Sie bestimmen in Genossenschaftsversammlungen ihre Geschicke und sind in der Regel durch eine Dividende am Gewinn beteiligt. Die Haftung beschränkt sich für den einzelnen auf seine Einlage.
  • Verein: Möglichst viele Personen gründen einen Verein und finanzieren den Dorfladen über ihre Beiträge. Vereinsmitglieder können untereinander auch solche Waren anbieten, die in normalen Geschäften nicht ohne weiteres angeboten werden können (selbstgemachte Marmelade o.ä.). Es wäre zu klären, ob auch Vereinsfremde im Dorfladen einkaufen könnten
Bei allen Formen ist abzuklären, inwieweit Großhandelsunternehmen bereit sind, solch einen Laden zu beliefern und welche Konditionen geboten werden können.
Achtung: Dieser Text wurde 1995 verfaßt, inzwischen gibt es einige Aktualisierungen zum Thema!
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