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Fördergrundsätze
Im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes
können eine Vielzahl von Maßnahmen für öffentliche und
private Träger gefördert werden.
- Hochbaumaßnahmen zur
Behebung von Funktionsschwächen in der Siedlungs- und
Bau-Struktur
- Hochbaumaßnahmen zur
Erhaltung oder Neuanlage von Wohnraum in den Ortskernen, wie Umnutzung, Ausbau
und Erweiterung vorhandener Bausubstanz im Ortskern zur Gewinnung neuen Wohn-
und Arbeitsraumes oder zur Anpassung an die Erfordernisse zeitgerechten
Wohnens
- Umnutzung, Ausbau und Erweiterung
vorhandener Gebäude oder Neubauten zur Verbesserung der dörflichen
Grundversorgung, Nutzungsvielfalt und Wohnqualität
- Wiederherstellung von
Gebäuden sowie Errichtung von Neubauten und Anbauten zu
Vervollständigung baulicher Ensembles oder Schließung von
Baulücken
- Betriebliche Investitionen zur
Erhaltung und Verbesserung der dörflichen Nutzungsvielfalt, der
Wohnqualität und der Zentralfunktionen der Ortskerne
- Erhaltungs- und
Gestaltungsmaßnahmen zur Ortsbildpflege, Erhaltungs- und
Gestaltungsmaßnahmen an denkmalgeschützter oder in hohem Maße
ortsbildprägender Bausubstanz
- Ausbau und Umgestaltung
öffentlichen Freiraums sowie der Straßen und
Gewässer
- Maßnahmen zur baulichen
Unterhaltung von Gebäuden oder sonstigen ortsprägenden Bauwerken und
Aufwendungen für baugestalterische Maßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung
der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft
- Städtebauliche Rahmenplanung,
ergänzende Planunterlagen, Sondergutachten
- Informations-, Bildungs- und
Beratungsarbeit, projektbezogene Sondergutachten sowie die zur Ausführung
von Dorferneuerungsmaßnahmen erforderlichen Planungen und Unterlagen
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