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Inhalte dieser Seiten zum Leitfaden 2000 wurden durch das Hessische Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erarbeit, nicht durch
das Geographische
Planungsbüro! Sie dienen nur der Information über das Hessische Dorferneuerungsprogramm. |
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Kritierien Wie wird ein
Dorf zum Förderschwerpunkt Wie wird ein Dorf zum Förderschwerpunkt im Dorferneuerungsprogramm? Folgende Kriterien werden für die Aufnahme eines Ortes in das Dorferneuerungsprogramm herangezogen:
Zunächst stellt die Gemeinde einen Antrag auf Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm bei der zuständigen Dorfentwicklungsbehörde. Der Antrag ist zu begründen und mit einer Darstellung der örtlichen Situation und Problemlage zu ergänzen. Auch die Orte können und sollten eine Selbstdarstellung erarbeiten, die deutlich macht, wie die zukünftige Entwicklung bewertet wird, welche Fragen und Probleme bestehen und in welchen Bereichen Aktivitäten und Engagement der Bürger zu verzeichnen sind. Die Dorfentwicklungsbehörde bringt ebenfalls ihre Kenntnisse über die einzelnen Orte mit ein, um so die Begründung für die Auswahl der Förderorte abzusichern. Sie informiert aber auch über Ziele, Inhalte und Verfahren des Dorfenerneuerungsprogrammes. Die Anerkennung eines Ortes als Förderschwerpunkt erfolgt durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Bis zu neun Jahren wird ein Ort mit Mitteln aus dem Dorferneuerungsprogramm gefördert. In dieser Zeit wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die weitere Entwicklung des Dorfes auch ohne Förderung durch das Land vorangehen kann. |
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