Alle Inhalte dieser Seiten zum Leitfaden 2000 wurden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erarbeit, nicht durch das Geographische Planungsbüro!
Sie dienen nur der Information über das Hessische Dorferneuerungsprogramm.
  Dorferneuerung Hessen
Vorwort
Grundsätze und Ziele
Dorfentwicklung
Leitfaden Dorfentwicklung 2000
Kriterien
Fördergrundsätze
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Kritierien Wie wird ein Dorf zum Förderschwerpunkt

Wie wird ein Dorf zum Förderschwerpunkt im Dorferneuerungsprogramm?


Folgende Kriterien werden für die Aufnahme eines Ortes in das Dorferneuerungsprogramm herangezogen:
  • das Vorhandensein von Initiativen und aktiven Gruppen im Dorf. Sie lassen erkennen, dass die Bevölkerung Interesse und Engagement an der Mitgestaltung der dörflichen Zukunft hat (das bloße Vorhandensein von Vereinen beliebiger Art ist kein hinreichendes Kriterium);
  • erforderlicher Bedarf zu Verbesserung der Infrastruktur in den Bereichen Soziales, Kultur, Grundversorgung, technischer Umweltschutz und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen;
  • das Vorhandensein siedlungsstruktureller und baulicher Mängel, insbesondere schwerwiegende Mängel in der Wohnraumversorgung und Wohnqualität;
  • Umnutzungs- und Wohnbaupotenzial in den Ortskernen;
  • Siedlungsökologische Defizite, bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Regelungsbedarf;
  • Einbindung des Ortes in regionale Entwicklungskonzepte;
  • Investitionsbereitschaft und Mitwirkungsbereitschaft der kommunalen Gremien zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Initiativen vor Ort

Zunächst stellt die Gemeinde einen Antrag auf Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm bei der zuständigen Dorfentwicklungsbehörde. Der Antrag ist zu begründen und mit einer Darstellung der örtlichen Situation und Problemlage zu ergänzen. Auch die Orte können und sollten eine Selbstdarstellung erarbeiten, die deutlich macht, wie die zukünftige Entwicklung bewertet wird, welche Fragen und Probleme bestehen und in welchen Bereichen Aktivitäten und Engagement der Bürger zu verzeichnen sind.

Die Dorfentwicklungsbehörde bringt ebenfalls ihre Kenntnisse über die einzelnen Orte mit ein, um so die Begründung für die Auswahl der Förderorte abzusichern. Sie informiert aber auch über Ziele, Inhalte und Verfahren des Dorfenerneuerungsprogrammes.

Die Anerkennung eines Ortes als Förderschwerpunkt erfolgt durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Bis zu neun Jahren wird ein Ort mit Mitteln aus dem Dorferneuerungsprogramm gefördert. In dieser Zeit wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die weitere Entwicklung des Dorfes auch ohne Förderung durch das Land vorangehen kann.