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| Dorferneuerung in
Rheinland-Pfalz (aus Informationen des
Ministeriums des Innern und für Sport
zusammengestellt) |
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Grundlagen: Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume. Hierzu gewährt das Land Zuwendungen nach § 18 des Landesfinanzausgleichsgesetzes und dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes«. Grundlage für eine Förderung ist die Verwaltungsvorschrift »Förderung der Dorferneuerung« (VV-Dorf) in der Fassung vom 15. Mai 2000. Zuwendungsempfänger sind:
Zielsetzung: Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, wie z.B.
Aktuelles Schwerpunktthema der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung ist die »Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Dorferneuerung«. Im Rahmen einer umfassenden und nachhaltigen Dorfentwicklung wird so ein wichtiger Beitrag zur Schaffung familienfreundlicher Gemeinden geleistet. Denn die ländlichen Räume, insbesondere die dünnbesiedelten Räume mit ihren Dörfern, werden nur dann Zukunft haben, wenn auch junge Familien mit ihren Kindern im Dorf bleiben, dort ihre Wohnung nehmen und sich für Belange der Dorfentwicklung engagieren. Ansprechpartner sind die Dorferneuerungsbeauftragten bei den Kreisverwaltungen. |
Im Rahmen der Dorferneuerung werden Gemeinden mit größeren strukturellen Mängeln durch die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt für die Dauer von 6 Jahren in die Lage versetzt, die bestehenden Defizite abzubauen. Für die Schwerpunktgemeinden wird ein Teil des zur Verfügung stehenden Bewilligungskontingentes reserviert. Für die geförderte Gemeinde besteht die Gelegenheit, nicht nur punktuell Einzelprojekte, sondern umfassende, ganzheitlich angelegte Konzepte im Rahmen einer aktiven Bürgerbeteiligung (Dorfmoderation) zu realisieren. Die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt erfolgt durch das Ministerium des Innern und für Sport. Im Programmjahr 2001 wurden 27 Dorferneuerungsgemeinden als Schwerpunktgemeinden anerkannt. Insgesamt profitieren derzeit 85 Dorferneuerungsgemeinden von einer Schwerpunktanerkennung. Die Gesamtzuwendungen für die Schwerpunktgemeinden im Zeitraum von 1993 bis 2000 belaufen sich auf über 90 Mio. DM. Auswirkungen: Über 2000 der rund 2300 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben sich die Dorferneuerung als aktive Strukturpolitik für den ländlichen Raum zur Daueraufgabe gemacht. Man kann daher zu recht von einer Bürgerinitiative »Dorferneuerung« in Rheinland-Pfalz sprechen. Dass sich das Förderprogramm mittlerweile zu einem herausragenden Wirtschaftsförderprogramm insbesondere für heimische Handwerksbetriebe entwickelt hat, belegen einige wissenschaftliche Ergebnisse (ifo-Institut, München, 1991): Jede Fördermark der Dorferneuerung löst Folgeinvestitionen in Höhe von rund 7 Mark aus. Mit Hilfe der Dorferneuerung sind direkt und indirekt je 1 Million Mark öffentlicher Mittel rund 65 Personen beschäftigt. Fördergelder aus der Dorferneuerung erhöhen Produktion und Beschäftigung und damit auch das Steueraufkommen. Dadurch können rund zwei Drittel der staatlichen Ausgaben durch induzierte Einnahmenerhöhungen wieder abgedeckt werden. Seit 1991 hat das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Dorferneuerung über 500 Millionen Mark an Fördermitteln in den ländlichen Raum investiert. Über 13 400 private und über 2 200 öffentliche Maßnahmen wurden unterstützt. Durch die Gesamtinvestitionen im Rahmen der Dorferneuerung in Höhe von 2,5 Milliarden Mark wurden seit 1991 wohnstättennahe Arbeitsplätze geschaffen und dauerhaft gesichert. Für Rheinland-Pfalz sind also durch die Dorferneuerung in den vergangenen zehn Jahren 32 500 Arbeitsplätze dauerhaft gesichert worden. Im Rahmen des Aufgabenschwerpunktes Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (sog. Nachbarschaftsläden) wurden seit 1991 weit über 100 solcher Einrichtungen (Neueinrichtungen bzw. Um- oder Anbaumaßnahmen) mit mehr als 11 Mio. DM an Zuwendungen gefördert. Verfahren: Zuständig für die Bewilligung der Zuwendung für kommunale Vorhaben ist das Ministerium des Innern und für Sport. Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt erfolgt durch das Ministerium des Innern und für Sport. Anträge der Gemeinden sind über die Kreisverwaltungen und der ADD in Trier mit einem Entscheidungsvorschlag dem Ministerium des Innern und für Sport vorzulegen. |
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