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Moderation in der Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz Planungsbüro / zur Startseite


  Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz (aus Informationen des Ministeriums des Innern und für Sport zusammengestellt)

  Grundlagen:
Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume. Hierzu gewährt das Land Zuwendungen nach § 18 des Landesfinanzausgleichsgesetzes und dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes«.
Grundlage für eine Förderung ist die Verwaltungsvorschrift »Förderung der Dorferneuerung« (VV-Dorf) in der Fassung vom 15. Mai 2000.
Zuwendungsempfänger sind:
  • die Gemeinden und Verbandsgemeinden, auch als Beteiligte bei privaten Vorhaben
  • natürliche und juristische Personen
  • Personengemeinschaften des privaten Rechts (Personenvereinigungen und Zusammenschlüsse)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn ihr Rechtstatus unmittelbar durch das Grundgesetz gewährleistet ist, soweit sie Eigentümer oder Träger der Baulast sind, für die eine Zuwendung beantragt wird.

Zielsetzung:
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung.
Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, wie z.B.
  • Die Schaffung bzw. Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze
  • Die Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
  • Die Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten
  • Die Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung
  • Die Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen
  • Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft
  • Die Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes
  • Die Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation

Aktuelles Schwerpunktthema der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung ist die »Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Dorferneuerung«. Im Rahmen einer umfassenden und nachhaltigen Dorfentwicklung wird so ein wichtiger Beitrag zur Schaffung familienfreundlicher Gemeinden geleistet. Denn die ländlichen Räume, insbesondere die dünnbesiedelten Räume mit ihren Dörfern, werden nur dann Zukunft haben, wenn auch junge Familien mit ihren Kindern im Dorf bleiben, dort ihre Wohnung nehmen und sich für Belange der Dorfentwicklung engagieren.

Ansprechpartner sind die Dorferneuerungsbeauftragten bei den Kreisverwaltungen.


Weiterführende Informationen:

Dorferneuerung Bad Kreuznach Hier kommen Sie zur Homepage der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Themenbereich Dorferneuerung
Europäische Dorferneuerung Europäische Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung und Dorferneuerung:
Ziel der ARGE ist es vor allem, den internationalen Erfahrungsaustausch, insbesondere auch zwischen den Ländern und Regionen der EU-Mitgliedstaaten und den beitrittwerbenden Reformländern des Ostens, die Motivation der Betroffenen und die Schaffung einer positiven öffentlichen Meinung für die Anliegen der Menschen in den ländlichen Räumen zu fördern und damit die Erhaltung und Gestaltung lebensfähiger, attraktiver Dörfer bestmöglich zu unterstützen.
Dorferneuerung Rheinland-Pfalz Eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
   
   
Dorferneuerung Kirschroth

Projekte des Geographischen Planungsbüros in Rheinland-Pfalz:

Moderation Dorferneuerung

Abtweiler (Moderation und Beratung)
Moderation Dorferneuerung

Berglangenbach (Nachbarschaftsladen)
Moderation Dorferneuerung

Nierstein-Schwabsburg (Moderation, Jugend)
Moderation Dorferneuerung

Dittelsheim-Heßloch (Moderation, Kinder)
Moderation Dorferneuerung

Feilbingert (Moderation, Jugend, Fremdenverkehr)

Im Rahmen der Dorferneuerung werden Gemeinden mit größeren strukturellen Mängeln durch die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt für die Dauer von 6 Jahren in die Lage versetzt, die bestehenden Defizite abzubauen. Für die Schwerpunktgemeinden wird ein Teil des zur Verfügung stehenden Bewilligungskontingentes reserviert. Für die geförderte Gemeinde besteht die Gelegenheit, nicht nur punktuell Einzelprojekte, sondern umfassende, ganzheitlich angelegte Konzepte im Rahmen einer aktiven Bürgerbeteiligung (Dorfmoderation) zu realisieren.
Die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt erfolgt durch das Ministerium des Innern und für Sport. Im Programmjahr 2001 wurden 27 Dorferneuerungsgemeinden als Schwerpunktgemeinden anerkannt. Insgesamt profitieren derzeit 85 Dorferneuerungsgemeinden von einer Schwerpunktanerkennung.
Die Gesamtzuwendungen für die Schwerpunktgemeinden im Zeitraum von 1993 bis 2000 belaufen sich auf über 90 Mio. DM.

Auswirkungen:
Über 2000 der rund 2300 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben sich die Dorferneuerung als aktive Strukturpolitik für den ländlichen Raum zur Daueraufgabe gemacht. Man kann daher zu recht von einer Bürgerinitiative »Dorferneuerung« in Rheinland-Pfalz sprechen.
Dass sich das Förderprogramm mittlerweile zu einem herausragenden Wirtschaftsförderprogramm insbesondere für heimische Handwerksbetriebe entwickelt hat, belegen einige wissenschaftliche Ergebnisse (ifo-Institut, München, 1991):
Jede Fördermark der Dorferneuerung löst Folgeinvestitionen in Höhe von rund 7 Mark aus. Mit Hilfe der Dorferneuerung sind direkt und indirekt je 1 Million Mark öffentlicher Mittel rund 65 Personen beschäftigt. Fördergelder aus der Dorferneuerung erhöhen Produktion und Beschäftigung und damit auch das Steueraufkommen. Dadurch können rund zwei Drittel der staatlichen Ausgaben durch induzierte Einnahmenerhöhungen wieder abgedeckt werden. Seit 1991 hat das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Dorferneuerung über 500 Millionen Mark an Fördermitteln in den ländlichen Raum investiert. Über 13 400 private und über 2 200 öffentliche Maßnahmen wurden unterstützt.
Durch die Gesamtinvestitionen im Rahmen der Dorferneuerung in Höhe von 2,5 Milliarden Mark wurden seit 1991 wohnstättennahe Arbeitsplätze geschaffen und dauerhaft gesichert.

Für Rheinland-Pfalz sind also durch die Dorferneuerung in den vergangenen zehn Jahren 32 500 Arbeitsplätze dauerhaft gesichert worden.
Im Rahmen des Aufgabenschwerpunktes Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (sog. Nachbarschaftsläden) wurden seit 1991 weit über 100 solcher Einrichtungen (Neueinrichtungen bzw. Um- oder Anbaumaßnahmen) mit mehr als 11 Mio. DM an Zuwendungen gefördert.

Verfahren:
Zuständig für die Bewilligung der Zuwendung für kommunale Vorhaben ist das Ministerium des Innern und für Sport. Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt erfolgt durch das Ministerium des Innern und für Sport. Anträge der Gemeinden sind über die Kreisverwaltungen und der ADD in Trier mit einem Entscheidungsvorschlag dem Ministerium des Innern und für Sport vorzulegen.