Zukunfts-Check Dorf Rhein-Hunsrück-Kreis
Das Geographische Planungsbüro unterstützt im Auftrag des Rhein-Hunsrück-Kreises (mit Förderung durch das Innenministerium RLP) die Durchführung des Dorf-Checks.
Was ist der Zukunfts-Check Dorf im einzelnen?
gemeinsam mit den Menschen in den Dörfern Antworten auf die Fragen finden: wie können sich die Dörfer zukunftsfähig aufstellen?
Wie können Dörfer als attraktive Wohn-, Lebens- und Arbeitsstandorte erhalten werden?Bürgerinnen und Bürger analysieren dabei selbst die Stärken und Schwächen ihrer Gemeinde zur Formulierung konkreter Handlungsstrategien für eine positive Entwicklung ihres Lebensumfeldes
Ziele des Zukunfts-Check Dorf:
langfristiger Erhalt der Dörfer als attraktive Wohn-, Lebens- und Arbeitsorte
Stärkung der Dorfgemeinschaft und Erhöhung des bürgerschaftlichen Engagements
Bewusstseinsschaffung für das eigene Dorf
Erkennen von örtlichen Herausforderungen, Chancen und Potentialen
Entwicklung zukunftsfähiger Strategien
Fortschreibung / Erstaufstellung der Dorferneuerungskonzepte und somit Schaffung der Förderfähigkeit über das Dorferneuerungsprogramm
Ablauf des Zukunfts-Checks:
Auftaktveranstaltung in jeder Ortsgemeinde, zu der alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen werden:
1. Ortsrundgang mit Ortsbürgermeister / Beigeordneten und weiteren Tln.
2. Gemeinsamer Workshop: Einführung, gemeinsame Sammlung der Stärken und Schwächen des Ortes und Gründung von Arbeitskreisen zu den wichtigsten Themen.In den nächsten 6 Monaten: Bürgerinnen und Bürger führen in den eigenständigen Arbeitskreisen eine Art „Dorf-Inventur“ durch: Sie erheben mit Hilfe von vorgefertigten Erhebungsbögen den Bestand und bewerten diesen im Hinblick auf den zukünftigen Bedarf
Eine Befragung aller Haushalte (Fragebogen-Muster wird bereitgestellt) wäre hilfreich
ehrenamtlicher "Kümmerer" in jeder Ortsgemeinde als Ansprechpartner/in und Bindeglied zwischen der Ortsgemeinde und der Kreisverwaltung
Danach werden konkrete Maßnahmen entwickelt: Maßnahmenkatalog / Maßnahmenplan
Von der Auftaktveranstaltung bis zum Abschlussbericht dauert es ca. ein Jahr
Aufgaben des Planungsbüros:
Durchführung der Auftaktveranstaltungen in jedem Ort
Online-Sprechstunde
Durchsicht und Hilfestellung bei den Abschlussdokumentationen
Zuständig für den Dorf-Check sind Nathalie Franzen und ihre Mitarbeiter Daniel Gronert und Peter Schulz
Ausführliche Infos zu öfter auftretenden Fragen finden Sie unten auf diese Seite.
Weitere Informationen und Unterlagen können Sie hier finden und herunterladen (wird weiter ergänzt):
Bevölkerungsdaten vor 2020:
aktuellere Daten finden Sie wie in der obigen Liste der "Hilfreichen Links" vermerkt hier:
Und nun auch wieder hier:
Statistisches Landesamt - Meine Heimat
Infos zu Fördermöglichkeiten für kommunale Projekte im Rhein-Hunsrück-Kreis:
Dorferneuerungsprogramm:
Informationen vom Rhein-Hunsrück-Kreis: Kommunale und private Fördermöglichkeiten
Informationen vom Innenministerium RLP
Die Förderung kommunaler Maßnahmen erfolgt mit bis zu 75% Zuschuss, zusätzlich sind Eigenleistungen möglich. Gefördert werden u.a.:
Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
Vorhaben und kleine bauliche Projekte von örtlichen Interessengemeinschaften unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen
Schaffung von bedarfsgerechten öffentlichen und bürgerschaftlichen Einrichtungen zur Förderung der örtlichen Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur
Projektkosten mindestens 15.000 €, näheres in der VV-Dorf
Anträge können jedes Jahr zum 15.9. für eine Bewilligung im Folgejahr gestellt werden.
Investitionsstock:
Informationen vom Innenministerium RLP
Der Investitionsstock stellt Mittel bereit für „sonstige kommunale Vorhaben oder kommunale Beteiligungen an Vorhaben, die das Gemeinwohl erfordert”. Hierzu zählen insbesondere:
Rathäuser und Verwaltungsgebäude
Dorfgemeinschaftshäuser und Gemeindehallen
innerörtliche Ausbaumaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen
Kommunale Friedhofsmaßnahmen
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens.
Land in Bewegung:
Informationen vom Innenministerium RLP
Die zuwendungsfähigen Kosten pro Maßnahme liegen zwischen 10.500 Euro und 100.000 Euro. Die Baumaßnahme kann mit einer Landeszuwendung in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Gefördert werden können beispielsweise auch Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks, Kleinspielfelder wie Basketball- oder Volleyballplätze oder auch Bouleplätze. Antragsberechtigt sind Kommunen.
ACHTUNG: Anträge können vom 1. Januar bis 30. April 2025 eingereicht werden.
LEADER-Förderung:
Informationen von der LAG Hunsrück: Förderung ist in diesen Ortsgemeinden möglich
Informationen von der LAG Welterbe Oberes Mittelrheintal: Und das ist das Fördergebiet
Fragen und Antworten zum Zukunfts-Check Dorf
Müssen die Erhebungsbögen vollständig ausgefüllt werden?
Ja, die Angaben sind verpflichtend auszufüllen, um eine fundierte Bewertung des eigenen Ortes zu ermöglichen. Für die Beschaffung von Daten wenden Sie sich an die zuständige Verbandsgemeinde oder den Kümmerer Ihres Dorfes und nutzen die von uns bereitgestellten Daten und Quellen.
Wo erhalte ich zusätzliches Kartenmaterial zur Kartierung in unserem Dorf?
Zusätzliches Kartenmaterial kann bei der Kreisverwaltung, Frau Ann-Christin Kemper, Telefon: 06761-82853, E-Mail: , angefordert werden.
Welche Gebäude müssen bei der Gebäudezustands-Erfassung bearbeitet werden?
Bei der Erfassung oder Kartierung des Gebäudezustands sollen nur Wohngebäude und öffentliche Gebäude bearbeitet werden. Die weiteren Nebengebäude werden lediglich entsprechend der Funktion erfasst. Die Erfassung des Gebäudezustands ermöglicht die Identifikation von Handlungsschwerpunkten im Dorf sowie den Vergleich mit Dörfern gleicher Größenklasse. Sie stellt eine Mindestanforderung für die Genehmigung des Dorferneuerungskonzeptes dar.
Muss das Thema Leerstand im Zukunfts-Check Dorf bearbeitet werden, auch wenn es zurzeit keinen Leerstand im Dorf gibt?
Die Leerstandsproblematik ist eine der größten aktuellen und vor allem zukünftigen Herausforderungen in den Gemeinden im ländlichen Raum. Daher muss dieses Thema unbedingt, ggf. auch nur perspektivisch („Leerstandsrisiko“: z.B. viele große Anwesen, in denen nur noch eine Person in höherem Alter lebt), im Zukunfts-Check benannt und individuell für jeden Ort überprüft werden. Je nach Erfordernis können Konzeptideen entwickelt werden, wie bspw. die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde für den Erwerb potenzieller Leerstände sowie Nachnutzungs- und Umnutzungsmöglichkeiten für einzelne Gebäude oder Grundstücke.
Wie ist der zeitliche Ablauf vorgesehen?
Nach der Auftaktveranstaltung sollten durch die Arbeitsgruppen in den nächsten 6 Monaten die Dorfinventur durchgeführt werden. Hierbei werden die Erhebungsbögen bearbeitet und Projektideen entwickelt. In den folgenden 6 Monaten führen Sie die gesammelten Ideen im Abschlussbericht zusammen und entwickeln Maßnahmen zur konkreten Umsetzung. Etwa 1 Jahr nach der Auftaktveranstaltung sollte der Abschlussbericht bei der Kreisverwaltung, Fachbereich 21, zur Prüfung eingereicht werden.
Wann erhalten wir die Vorlagedatei für den Abschlussbericht?
Die Vorlagedatei für den Abschlussbericht wird vsl. im September zur Verfügung gestellt. In diesen sollen die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen und den Erhebungsbögen einfließen. Der vollständige Abschlussbericht ist dann die Grundlage zur Anerkennung als (fortgeschriebenes) Dorferneuerungskonzept durch die Kreisverwaltung.
Wer sind unsere Ansprechpartner für Fragen?
• Fragen zum Ablauf des Zukunfts-Checks Dorf oder Ihren Ideen zu den Maßnahmen beantwortet das Planungsbüro. Sie erreichen uns telefonisch oder über die E-Mail-Adresse . Über diese Adresse können Sie auch einen Termin für eine Online-Sprechstunde vereinbaren.
• Nach der Anerkennung des Dorferneuerungskonzeptes stehen Ihnen für Fragen zur Förderung von konkreten Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog die Dorferneuerungsbeauftragte des Rhein-Hunsrück-Kreises, Frau Simone Klein, Telefon: 06761-82854, E-Mail: und Frau Ann-Christin Kemper, Telefon: 06761-82853, E-Mail: zur Verfügung.
• Zur Beschaffung von Daten außerhalb der von uns bereitgestellten Quellen steht Ihnen Ihre Verbandsgemeinde bzw. die Stadtverwaltung Boppard zur Verfügung.
Können auch private Maßnahmen an Gebäuden gefördert werden?
Ja, eine Förderung umfassender Maßnahmen an privaten Gebäuden ist möglich. Die geplante Maßnahme muss im Vorfeld der Beantragung und Umsetzung mit der Dorferneuerungsbeauftragten des Rhein-Hunsrück-Kreises abgestimmt werden.
Weitere Informationen zur privaten Dorferneuerung finden Sie unter diesem Link der Kreisverwaltung.
Was sind Maßnahmen im Sinne der Dorferneuerung?
Im Sinne der Dorferneuerung sind Maßnahmen, welche das Zusammenleben im Dorf fördern und einen Beitrag zur zukunftsfähigen Aufstellung des Dorfes leisten. Der Geltungsbereich bezieht sich in der Regel auf den alten Ortskern und entsprechende Bausubstanz.


