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Leitfaden 2000

 Alle Inhalte dieser Seiten zum Leitfaden 2000 wurden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erarbeit, nicht durch das Geographische Planungsbüro!


Sie dienen nur der Information über das Hessische Dorferneuerungsprogramm.

 

Akteure:

 

  • Gemeinde (alle Verwaltungsressorts, Parlament)
  • Dorfentwicklungsverwaltung
  • Dorf (Ortsbeirat, Vereine/örtliche Gruppen, Kirchen etc.)
  • Fachbehörden/Fachinstitutionen

Vorbereitung

Ziele:

Entscheidungsfindung über die Auswahl als potenzieller Förderungsschwerpunkt. Die Gemeinde setzt sich mit den Zielen und Inhalten der Dorfentwicklung auseinander und überträgt sie auf die örtliche Situation.

Schritte zum Ziel:

 

  • Informationsvermittlung über allgemeine Ziele und das Aufnahmeverfahren
  • Erörterung und Einführung in die Verfahrensabläufe
  • Zusammenstellung vorhandener Strukturdaten (soziokulturell, sozioökonomisch, baulich-räumlich, ökologisch) mit der Gemeindeverwaltung (basierend auf Informationen durch nebenstehende Akteure)
  • Darstellung der im Ort vorhandenen Problemlagen, Mängelsituation, Stärken und Schwächen, Entwicklungsansätzen, erste Projektideen

 

Ergebnisse:

 

  • Kommunale Entscheidung über die Antragsstellung zur Aufnahme als Förderschwerpunkt
  • Begründeter Antrag auf Anerkennung als Förderschwerpunkt durch die Gemeinde für einen Ort
  • Bericht zur Antragsstellung durch die Dorfentwicklungsverwaltung
  • Vorschlag an das Fachministerium

Zeitlicher Rahmen:
6 Monate

 

Akteure:

  • Bürgerinnen und Bürger (Vereine, Gruppen, Initiativen)
  • Ortsbeirat
  • Gemeinde (Verwaltung und Parlament)
  • Dorfentwicklungsverwaltung
  • Fachbehörden/Fachinstitutionen · Fachbüro(s)

 

Das Dorfentwicklungsverfahren beginnt mit der Anerkennung als Förderungsschwerpunkt durch das Fachministerium.

 

Gemeinde und Dorftentwicklungs- verwaltung stimmen das Verfahren ab und leiten mit ersten Arbeitsschritten die Konzeptentwicklung ein:

  • Die Verwaltung für Dorfentwicklung vergibt den Auftrag für die Moderationsarbeiten
  • Die Berichte der Gemeinde zur Antragsstellung und der Dorfentwicklungsverwaltung für die Anerkennung als Förderschwerpunkt werden aktualisiert und dienen als Informationsgrundlage für die Moderation.
  • Die örtliche Bevölkerung wird von der Gemeinde, der Dorfentwicklungsverwaltung und gegebenenfalls schon von dem Moderationsbüro über die Ziele und den Ablauf der Dorfentwicklung in Hessen informiert.
  • Die Gemeinde kann einen Architekten mit der Beratung privater Sanierungsinteressenten beauftragen.
  • Die Verwaltung für Dorfentwicklung benennt in Abstimmung mit der Gemeinde das Gebiet zur Förderung von Privatmaßnahmen. Die Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen definiert sich aus der Dorferneuerungsrichtlinie.

Konzeptentwicklung

Ziele:
Intensive Auseinadersetzung aller Bürgergruppen mit ihrem Ort zu allen Themen, die für die Verbesserung der dörflichen Lebensqualität von Bedeutung sind. Abstimmung über zu verfolgende Handlungsansätze zwischen Gemeinde, Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürger und Fachbehörden.


Gemeinsame Festlegung von Projekten zur Weiterentwicklung der Dorfentwicklung in den ortsspezifisch auszufomulierenden Ansatzpunkten, z.B. baulich-räumliche Situation, optischgestalterischer Zustand, Dorfökologie, Infrastruktur, Kultur, Landwirtschaft, Ökonomie, Soziales.

Schritte zum Ziel:
Die Konzeptentwicklung verzahnt zwei sich gegenseitig ergänzende Säulen, die Bürgerarbeit und die Projektarbeit.

 

1. Säule: Bürgerarbeit: 2. Säule: Projektarbeit
Analyse von aktuellen Stärken und Schwächen mit umfassendem Ansatz, d.h. alle realisierbaren Themenschwerpunkte, auch die, die über die Fördermöglichkeiten des Dorferneuerungsprogrammes hinausgehen. Auswahl der wichtigsten öffentlichen Handlungsfelder (ggf. Bildung von Arbeitsgruppen)
Herausarbeiten von identitätsstiftenden Merkmalen und deren Wandel. Klärung öffentlicher und öffentlich wirksamer Projekte, ggf. schon erste Projektdurchührung (einschl. Konzept- und Planungsarbeiten)
Erarbeiten eines Leitbildes für die örtliche Entwicklung, konkretisiert durch mittelfristige Zukunftsvorstellung, die vom Dorf und der Gemeinde angestrebt werden. Projektbeschreibungen (Projektziele, Inhalte/Arbeitsschritte, Zeit- und Organisationsplan, ggf. Personal-/Sachmittelbedarf, Finanzierungsträgerschaft, Kosten)
Bildung, Betreuung, Begleitung, Stützung thematischer Arbeitsgruppen durch Fachbüro(s), Aufbau ihrer Kompetenzen in Vorbereitung des Arbeitskreises Dorfentwicklung. Konsensfindung und Abstimmung über Priorität, Weiterführung bzw. Abschluss oder Abbruch von Projekten
Zusammenstellung von Ideen und Maßnahmen, die für den Ort eine Bedeutung haben, wie kulturelle und soziale Themen, Themen wie Ökonomie, Infrastruktur, Landwirtschaft, Ökologie oder baulich-räumliche Situation. Kooperation und Koordination mit Fachbehörden und anderen Institutionen bezüglich eigener Planungs-, Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
Darstellung von Entwicklungszielen, Handlungsfeldern und Projektideen sowie der Diskussion als Ausgangsgrundlage für das Dorf-Entwicklungs-Konzept. Konstituierung des Arbeitskreises Dorfentwicklung

 

 Ergebnisse:
Umsetzungsorientiertes örtliches Entwicklungskonzept zur Verbesserung der dörflichen Lebensqualität: Es soll gemeinsam mit allen Akteuren der Phase der Konzeptentwicklung, dem Arbeitskreis Dorferneuerung und der Gemeinde vom Moderationsbüro formuliert werden. Es bildet die Grundlage für alle zukünftigen relevanten Schritte.

Inhalte
1. Ausgangslage / Bestandsaufnahme
2. Stärken-Schwächen-Analyse
3. Leitbild und Zielfestlegung
4. Handlungsfelder
5. Projekte / Plannungen
6. Aktionsprogramm

  • Prioritätenfestlegung
  • Organisations- und Aufgabenzuweisungen
  • Zeitrahmen
  • Finanzierungsvorstellungen


Das Dorf-Entwicklungs-Konzept
Wird in einem Koordinationstreffen abschließend unter Federführung der Dorfentwicklungsbehörde diskutiert.


Zu beteiligen sind: Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde, Ortsbeirat, Fachbüro(s) Arbeitskreis, Dorfentwicklung. Zu diesem Zeitpunkt sind die örtlichen Finanzierungsvorstellungen auf Landesebene abzustimmen (Feststellung des förderfähigen Gesamtinvestitionsrahmens).


Beschluss der Gemeinde:

  • Dorfentwicklungskonzept
  • Kommunaler Investitionsrahmen


Öffentlichkeitswirksame Präsentation
(z.B. Faltblatt, Info-Heft, Zeitung)


Zeitlicher Rahmen:
8 Jahre (bis zum Ablauf der Laufzeit)

 

Akteure:

  • Bürgerinen und Bürger
  • Ortsbeirat
  • Gemeinde
  • Arbeitskreis Dorfentwicklung
  • Dorfentwicklungsverwaltung
  • Ggf. Fachbehörden / Fachinstitutionen
  • Fachbüro(s)

Umsetzung

Ziele:
Realisierung der im Dorf-Entwicklungs-Konzept entwickelten, regelmäßig zu überprüfenden und der aktuellen Bedarfssituation anzupassenden Handlungsansätze sowie Weiterentwicklung des Dorf-Entwicklungs-Konzeptes.

Schritte zum Ziel:

  • Unterstützung Arbeitskreis
  • Umsetzungsorientierte Fortführung (Planung, Moderation, etc.) der in der Konzeptentwickelten Projekte und Maßnahmen
  • Gegebenenfalls weitergehende Beauftragung entsprechender Fachbüro(s) durch die Gemeinde (z.B. für städtebaulichen Rahmenplan, Moderation)
  • Berücksichtigung weiterer aktueller lokaler und regionaler Entwicklungen in den Dorfentwicklungssprozess


Ergebnisse:
Durchgeführte Projekte

Bilanzierungstermine:

 

  • Darstellung der Verfahrensstände
  • Überprüfung und Fortschreibung des Dorf-Entwicklungs-Konzeptes und des förderfähigen Gesamtinvestitionsrahmens
  • Festlegung der weiteren Verfahrensschritte
  • Verantwortliche Personen benennen, Ziele und Inhalte des folgenden Bilanzierungstermins festlegen

 

Die Bilanzierungstermine sollen mindestens einmal im Jahr unter Federführung der Dorfentwicklungsverwaltung und Beteiligung von Gemeinde, Arbeitskreis und/oder projektbezogenen Verantwortlichen, ggf. Fachbüro(s) und Fachbehörden durchgeführt werden.

 

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